SportfischerVereinigung Eggenstein 1936 E.V.
Kopfweg 4, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Fischerjugend

Die Förderung der Jugend wird ein immer größerer Bestandteil unseres Angelvereins, um das Bestehen des Vereins auch für die kommenden Jahre zu sichern. Wir möchten auch jungen Menschen die Hege und Pflege unserer Gewässer sowie die heimischen Fisch- und Pflanzenarten näher bringen.

Unsere Jugendleiter Georg Fina und Uwe Zweigner begleitet die Jugendlichen bei ihrem Start ins Anglerleben. An mehreren Terminen im Jahr führen wir die Kinder und Jugendlichen an ein waidgerechtes Fischen und an das naturschutzgemäße Verhalten heran. Es werden verschiedene Themen rund ums Angeln besprochen und auch in die Praxis umgesetzt.

Mein Kind will Angeln, was ist zu beachten?

Ihr müsst

  • mindestens das 10. Lebensjahr vollendet haben
  • einen Jugendfischereischein besitzen
  • den Fisch als Kreatur behandeln und die Natur achten
  • sowie die Satzungen und Richtlinien für die Angler einhalten


und Ihr dürft

  • im Alter zwischen 10 und 15 Jahren (vor Vollendung des 16. Lebensjahres)
  • ohne Fischereiprüfung trotz Jugendfischereischein nur unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Angelberechtigung bei der Sportfischervereinigung Eggenstein in unseren Gewässern den  Fischfang ausüben.


Bei Interesse meldet euch einfach in unserer Geschäftsstelle am Kopfweg 4 in Eggenstein zu unseren Öffnungszeiten der Geschäftsstelle oder per Mail sportfischer-eggenstein@t-online.de .


Wichtige Information: 

Nach dem Landesfischereigesetz Baden-Württemberg muss mit Vollendung des 16. Lebensjahres die staatliche Fischerprüfung erfolgreich abgelegt werden, um weiterhin den Angelsport betreiben zu dürfen.

 Daher muss jeder Jugendliche nach Vollendung des 16. Lebensjahres sein Prüfungszeugnis über die abgelegte Staatliche Fischerprüfung in der Geschäftsstelle der Sportfischer- Vereinigung Eggenstein e.V. vorweisen. Sollte dem nicht nachgekommen werden, wird die Aushändigung eines Erlaubnisscheines für das folgende Kalenderjahr verwehrt und die aktive Mitgliedschaft in eine passive Mitgliedschaft umgewandelt.

Nach Vollendung des 16. Lebensjahres, ist der Jugendliche verpflichtet Arbeitsstunden, wie jedes Vollmitglied des Vereines, zu leisten.

 Die Sportfischervereinigung Eggenstein bietet euch / Ihnen an, eine Kopie dieses Zeugnisses zu fertigen, um es einzulagern, da bei Verlust des Zeugnisses kein Original beim Landesfischereiverband vorhanden ist. Eine erneute Ablegung der Fischerprüfung hätte dies zur Folge.